Zustands-überwachung
Gemäss DIN 13084 unterliegen Stahlschornsteine im mindestens 2-jährigen Turnus einer sachkundigen Überprüfung. Verantwortlich für die Einhaltung der Zustandsüberwachung ist gemäß Baurecht der Betreiber der Anlage.
Als Fachunternehmen hat sich Nießing mit den entsprechenden Qualifikationen und Prüfmitteln ausgestattet.
Gegenstand der Inspektion ist die Überprüfung der statischen und sicherheitstechnischen Bauteile gemäss Inspektionsprotokoll. Dieses ist von vornherein speziell auf Ihre Anlage zugeschnitten. Unter Berücksichtigung aller Unterlagen (z.B. statischen Berechnungen, Konstruktionszeichnungen, Fotodokumentation, etc.) fertigt Nießing eine maßgeschneiderte Expertise.
Die regelmäßige Wartung sichert die Einsatzfähigkeit und Betriebssicherheit der Anlage, da Schäden frühzeitig erkannt werden und sich so die Kosten für eine aufwendige Renovierung bzw. für einen Gesamtausfall oder Neubau der Anlage vermeiden lassen.