Stahlschornsteine
Zustandsüberwachung
Gemäss DIN 13084 unterliegen Stahlschornsteine im mindestens 2-jährigen Turnus einer sachkundigen Überprüfung. Verantwortlich für die Einhaltung der Wartung ist gemäß Baurecht der Betreiber der Anlage. Als Fachunternehmen hat sich Nießing mit den entsprechenden Qualifikationen und Prüfmitteln ausgestattet. Für jede besichtigte und geprüfte Anlage wird eine maßgeschneiderte Expertise erstellt.